Altersteilzeit reloaded: Was sich 2026 bei der Altersteilzeit ändert
Ab dem 1.1.2026 gelten neue Regeln für die kontinuierliche Altersteilzeit:
Die maximale Dauer wird schrittweise von 5 auf 3 Jahre reduziert.
Ab 2029 ist ein Antritt dann nur mehr 3 Jahre vor der Korridor- oder Regelpension möglich.
Personen mit Pensionsanspruch sind von der Altersteilzeit ausgeschlossen.
Der Stichtag für eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer („Hacklerpension“) kann längstens um ein Jahr oder bis zum Stichtag für die Korridorpension überschritten werden.
Voraussetzung verschärft: von 15 auf 17 Beschäftigungsjahre in den letzten 25 Jahren.
staatliche Lohnausgleich wird in den Jahren 2026-2028 vorübergehend von 90% auf 80% reduziert.